Einzelverbindungsnachweis (EVN) zeigt keine Daten

    Hallo local-horst


    in Einzelverbindungsnachweisen werden nur Verbindungen aufgeführt, die berechnet werden. Alles was von deiner Flat abgedeckt wird, wird entsprechend nicht erfasst.


    Gruß Steffi

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  • Das ist mir ja vor Jahren schon aufgefallen, bzw. hatte hier deswegen mal nachgehakt.

    Ich finde, man könnte das als Verbesserungsvorschlag bringen, dass auch kostenfreie Verbindungen aufgeführt werden.

    Es gibt durchaus Situationen, in denen man evtl. eine Telefonverbindung nachweisen muss/sollte, und da ist es unerheblich, ob diese etwas gekostet hat oder nicht ... ;)

  • Online

    Auch im Festnetzbereich wird ja ähnlich verfahren. Es ist halt ein zweischneidiges Schwert, der Datenschutz verpflichtet Unternehmen zu Datensparsamkeit. Auch das neuste Urteil zur Vorratsdatenspeicherung verbieten eigentlich eine Speicherung nur um zukünftig mal diese Daten nutzen zu können. Nur weil man Vertragsinhaber ist heißt das ja auch nicht das man der Nutzer eines betreffenden Handy ist und die Erlaubnis hat die entsprechenden Daten zu speichern, wenn andere ein Gespräch geführt haben. Also keine Kontrolle über die Geräte der Kinder oder des Partners nur weil man der Vertragspartner ist. Im eigenen Gerät kann man ja seinen Gesprächsverlauf ein bisschen nachvollziehen.

    der Datenschutz verpflichtet Unternehmen zu Datensparsamkeit. Auch das neuste Urteil zur Vorratsdatenspeicherung verbieten eigentlich eine Speicherung nur um zukünftig mal diese Daten nutzen zu können.

    Hallo :)


    das mag alles sein. Ich bin auch sehr für Datenschutz. Deshalb verwende ich auch keine Datenkraken wie G00gle oder das Fratzenbuch (inkl. Wasndreck). Aber wenn ich als Kunde die Speicherung explizit wünsche (opt-in), darf das doch kein Problem sein.


    Gruß Ingo

  • Hallo


    Ich komme von Callmobile Allnetflat (war dort seit Anbeginn) und dort gibt es natürlich einen EVN für "alle" Gespräche, wenn ich das wünsche. Auch dort habe ich schon immer im Telekomnetz telefoniert. Die Verbindungen nennen sich dann Gespräche innerhalb oder außerhalb Tarifoption und werden sogar fast live mit geringen Zeitversatz angezeigt. Warum geht das hier nicht, sind doch meine Daten und dafür muss ich doch auch explizit zustimmen? Für mich mehr als fragwürdig und ein Verlust an Service und Übersicht.

    Auch mein Festnetzprovider bietet auf Wusch einen kompletten EVN und dazu noch sofort nach dem jeweiligen Gespräch und zusätzlich als PDF zum Monatsende.

    Also mal bei den Chef`s anklingeln und für Klärung im Kundensinne sorgen. Wer den kompletten EVN nicht braucht, setzt dafür auch keinen Haken. So einfach ist das eigentlich.

    Hallo peterpan72,


    danke für deinen Input. Den Wunsch auch kostenfreie Verbindungen in den EVN aufzunehmen erhalten wir regelmäßig und ich finde es auch sehr gut nachvollziehbar, weshalb so ein umfassenderer Einzelverbindungsnachweis Vorteile hätte. Bisher ist jedoch, maßgeblich aus diesem Grund:

    Es ist halt ein zweischneidiges Schwert, der Datenschutz verpflichtet Unternehmen zu Datensparsamkeit.

    die Idee immer wieder verworfen worden. Die Abwägung der verschiedenen Interessen liegt letztlich beim unserem Datenschutzbeauftragen, der diese Art von Entscheidungen verantworten muss.


    Gruß Max

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    Auch mein Festnetzprovider bietet auf Wusch einen kompletten EVN

    Hallo :)


    meiner (die Telekom) leider nur genauso wie congstar. Ich würde mir in beiden Fällen ebenfalls einen kompletten wünschen, von mir aus auch als Opt-in. Die Daten sind ja auf jeden Fall vorhanden. Und mit Datenschutz kann das auch nichts zu tun haben. Es sind ja meine Daten.

    Die Abwägung der verschiedenen Interessen liegt letztlich beim unserem Datenschutzbeauftragen, der diese Art von Entscheidungen verantworten muss.

    Sorry, aber das ist lächerlich. Was hat es mit Datenschutz zu tun, wenn ich meine Daten haben will? Eher wird umgekehrt ein Schuh daraus. Auf meine Daten habe ich einen Anspruch.


    Gruß Ingo

    Bedenkt dass „meine Daten“ auch vom Provider ersichtlich sind. Und auch vom Verwalter/Vertragspartner von Congstar der z.B. auch andere Familienmitglieder im Vertrag hat. Deshalb wohl die Datensparsamkeit.

  • Eben, es sind meine Daten die sowieso (hoffentlich nach aktuellen Datenschutzvorgaben) gespeichert werden. Es gibt ja in D genügend Interessenten für rückwirkende Auswertungen. Sieht man ja spätestens, wenn man überhaupt einen Vertrag oder was auch immer abschließen möchte, was man dazu alles von "seinen Daten" preisgeben muss, sonst dreht sich garnichts.


    Für mich alles nur vorgeschoben, um Geld und Arbeit zu sparen und Intransparenz zu schaffen. Es obliegt doch jedem Nutzer selbst, was er mit seinen Daten macht und der Provider hat ja nach dem Telekommunikationsgesetz eh Stillschweigen zu waren, von o.g. Interessenten mal ganz abgesehen.

    Wenn der Datenschutz da so sehr dagegen spräche, würden aber von mir genannte und nicht genannte Unternehmen für ihre gängige Praxis sehr schnell sehr grosse Probleme bekommen.

    Also zukünftig den mündigen Nutzer über seine Daten entscheiden lassen und gut.


    Vertragspartner/ Verwalter = völliger Käse. Wenn ich für jemanden verwalte, muss ich dessen Einverständnis zu allen Vertragsbestandteilen einholen. Punkt. Mache ich das nicht, mach ich mich strafbar, nicht der Provider. Der verlangt ja im Kleingedruckten, alle Betroffenen zu unterrichten und deren Einverständnis geholt zu haben. Ansonsten sind wir wieder beim vorhergehenden Satz.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von peterpan72 () aus folgendem Grund:
    Ein Beitrag von peterpan72 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

    Bedenkt dass „meine Daten“ auch vom Provider ersichtlich sind. Und auch vom Verwalter/Vertragspartner von Congstar der z.B. auch andere Familienmitglieder im Vertrag hat. Deshalb wohl die Datensparsamkeit.

    Genau das ist nach meinem Verständnis der Knackpunkt. Nutzer und Vertragsinhaber sind nicht immer dieselbe Person und deshalb speichern wir diese Daten lieber nicht. Gespeichert werden nur kostenpflichtige Verbindungen, weil das für etwaige Rechnungsreklamationen wichtig ist. Unser Ziel ist nicht Intransparenz zu schaffen, sondern nicht mehr als die minimal erforderlichen Daten zu erheben. Das andere Anbieter in dieser Interessenabwägung (und genau darum geht es in der DSGVO; Daten dürfen nur nach Zustimmung und unter Abwägung der Interessen von Betroffenen verarbeitet werden) zu einer anderen Einschätzung kommen ist normal und auch in Ordnung.

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  • Online

    Der tatsächliche Nutzer hat zudem ja in seinem Smartphone eine Anrufliste und somit indirekt einen Verbindungsnachweis. Es gibt hier verschiedene Möglichkeiten diese Liste selber zu exportieren (evtl. mittels einer App) und dann entsprechend zu speichern oder auszudrucken. Hier ist aber sichergestellt das nicht der Vertragsinhaber sondern nur der tatsächliche Nutzer diese Daten verarbeitet.

    Für mich alles nur vorgeschoben, um Geld und Arbeit zu sparen

    Hallo :)


    naja, ich wüsste jetzt nicht, wo da Geld oder Arbeit gespart wird. Die Trennung dürfte eher mit mehr Aufwand verbunden sein.

    Nutzer und Vertragsinhaber sind nicht immer dieselbe Person und deshalb speichern wir diese Daten lieber nicht.

    Das stimmt nicht. Selbstverständlich müssen diese Daten gespeichert werden. Und wenn für die im Tarif enthaltenen Nummern der Datenschutz greift, warum dann nicht auch für die kostenpflichtigen? Warum sollen nur die kostenfreien dem Datenschutz unterliegen? Warum sind die kostenpflichtigen weniger schützenswert? Das ist doch Mumpitz. Das Argument mit dem Datenschutz zieht hier in keinster Weise.

    Wenn ich für jemanden verwalte, muss ich dessen Einverständnis zu allen Vertragsbestandteilen einholen.

    So ist es. Dasselbe gilt für einen Festnetzanschluss, den mehrere Personen (z.B. in einer Familie) nutzen.

    Der tatsächliche Nutzer hat zudem ja in seinem Smartphone eine Anrufliste und somit indirekt einen Verbindungsnachweis.

    Eben: indirekt. So etwas ersetzt keinen EVN und hat keinerlei rechtliche Wirkung. Und warum der Aufwand, statt einem automatisierten EVN aufwändig eine Liste erstellen zu müssen?


    Gruß Ingo

  • Ich bin hier über die Auslegung des Datenschutzes von meinen und von mir zur Einsicht gewollten Daten mehr als verwundert. Meine Zustimmung zu meinem Vertrag gibt es und daran gibt es nichts zu deuten und ich werde mich da auch nicht bevormunden lassen. Es gibt klare Gesetze die ich einzuhalten habe und die auch ein Provider einzuhalten hat. Gebe ich den Auftrag, meine Daten zu speichern, will ich das so und ich will diese auch für mich nutzen. Das ist keine Auslegungssache. An die Daten komme ich nur als legitimierte Person und der Rest liegt dann in meiner Verantwortung.

    Oder bekommt ihr auch nur einen Kontoauszug, wenn das Konto ins Minus gerät? Auch dafür muss ich mich legitimieren. Wenn ich das im Auftrag machen würde, brauche ich auch dafür das Einverständnis. Ansonsten mache "ich" mich strafbar, nicht die Bank, oder wie hier vorgeschoben, der Provider. Ich sammel auch nicht die Kassenzettel, um am Monatsende zu sehen, was ich alles ausgegeben habe. Dazu gibt es das als Auszug für alle Buchungen.


    Also lange Rede, kutzer Sinn: Verlange ich als Vertragspartner einen kompletten EVN mit "allen" meinen Daten, dann sollte das nach meiner Zustimmung völlig problemlos möglich sein. Haftbar dafür bin ich dann und niemand anders.

  • Bis hierhin war ich eigentlich völlig bei dir, aber:

    Verlange ich als Vertragspartner....

    Als Vertragspartner kannst du nur verlangen, was vertraglich vereinbart wurde.

    Vertragspartner sind eigentlich nicht Chef/Untergebener, sondern gleichwertige Parteien!


    Du hast das Tarifangebot ohne vollständigen EVN angenommen, also kannst du einen solchen jetzt auch nicht wirklich verlangen.




    _____________


    Nichtsdestotrotz halte ich die Ausrede "Datenschutz" auch nur für einen vorgeschoben Vorwand.

    Man will nicht - warum auch immer.




    Datenschutz/DSGVO ist heute gerne die Ausrede, wenn Corona, Putin oder China beim besten Willen nicht passt.

    Nicht nur im Telekommunikationsbereich.

    Hallo


    Ich komme von Callmobile Allnetflat (war dort seit Anbeginn) und dort gibt es natürlich einen EVN für "alle" Gespräche, wenn ich das wünsche.

    Natürlich ist es nicht. Mein Festnetz Anbieter (nicht Telekom) speichert trotz EVN aktiv auch keine EVNs innerhalb der Flat.


    Und auf dem Smartphone hat man halt alle Anrufe in der Anrufliste (auch die innerhalb anderen Apps per Daten geführten Sprach/Videoverbindungen). Aber das wurde ja schon erwähnt.

  • Wo genau steht unvollständiger EVN? Ich kann nur einen Haken setzen, das ich einen EVN (auch ungekürzt) möchte und das wars auch schon.

    Im Gegenteil werde ich auf der Eingangseite meines Vertrages dazu angehalten zuzustimmen, das meine Daten zwischen verschiedenen Parteien ausgetauscht, zusammengeführt werden dürfen und bis zum Jahres- oder Vertragsende aufbewahrt werden dürfen.

    Natürlich nur zur individuellen Beratung.

    Ich soll vor meinen Daten geschützt werden, damit man intern dann wieder zu Marketingzwecken mach kann was man will. Irgendwie lächerlich. Warum sträubt man sich hier so gegen einen richtigen EVN? Darauf bitte eine wasserdichte Antwort und keine an den Haaren herbeigezogenen und vorgeschobenen Datenschutzgründe.

  • Mein Festnetz Anbieter (nicht Telekom) speichert trotz EVN aktiv auch keine EVNs innerhalb der Flat.


    Meiner (auch nicht Telekom) ebenso nicht. Vielleicht haben wir den selben? :)


    Im Gegenteil werde ich auf der Eingangseite meines Vertrages dazu angehalten zuzustimmen, das meine Daten zwischen verschiedenen Parteien ausgetauscht, zusammengeführt werden dürfen und bis zum Jahres- oder Vertragsende aufbewahrt werden dürfen.

    Natürlich nur zur individuellen Beratung.

    8o

    Zur individueleln Beratung und zu deinem Schutz! :D


    Hier bin ich wieder bei dir.


    Darauf bitte eine wasserdichte Antwort und keine an den Haaren herbeigezogenen und vorgeschobenen Datenschutzgründe.

    Eine wasserdichte Antwort kannst du hier nicht bekommen. Zumindest nicht in so einem Fall - sonst natürlich schon.


    Hier ist die offizielle Supportseite von Telekom/Congstar. Die Supportmitarbeiter können gar nicht anders als die offizielle Congstarmeinung zu vertreten.

    Und die sagt eben: Datenschutz. Es ist doch nur zu unserem Besten! Denkt denn niemand an die Kinder?

  • Schade, muss ich wohl doch nochmal für meine drei Verträge den Provider wechseln und dort vorher fragen, ob denn auch ein kompletter EVN zur Verfügung gestellt wird. Es sind immer die kleinen Dinge, die zu spät auffallen, oder umschrieben und verschwiegen werden. Zum Glück ist der Spass monatlich kündbar, wenn es bei der Haltung zum EVN bleibt.