Hallo,
Ich habe eine Mobilfunkvertragsverlängerung in Verbindung mit einem (Raten-) Kaufvertrag für ein Endgerät bei congstar abgeschlossen.
Das Endgerät hatte leider ein Touchproblem, welches ich am 14.08.2025 angezeigt habe. Daraufhin erhielt ich ein Retourenlabel. Das Gerät wurde von mir zurückgesandt. Ich habe am 16.08. sowie am 18.08.2025 entsprechende Zusagen erhalten, dass mir ein Endgerät erneut zu dem vergünstigten Preis zum Vertrag gebucht werden würde.
Ebenfalls wurde am 16.08.25 der Ratenzahlungsplan durch congstar storniert.
Leider kam es insgesamt irgendwie nicht voran, sodann am 19.08.2025 nochmals Kontakt mit dem Chat aufgenommen und es wurde mir sogar mitgeteilt, das der Vorgang scheinbar verloren gegangen ist….wie kann das denn passieren? Der Vorgang wurde aber während des Chats an einen "speziellen Kollegen" weitergeleitet.
Zusätzlich habe ich ebenfalls am 19.08.25 per Kontaktformular und Mail diesen Sachverhalt geschildert, alle 4 Transcripte beigefügt (Hier ist die obige Vorgehensweise SCHRIFTLICH bestätigt) und eine für mich weniger zufriedenstellende Antwort erhalten.
Ich solle ein (nicht vergünstigtes) Handy dazubuchen und mich nach Ablauf der Widerrufsfrist erneut melden, damit der Mehrbetrag erstattet werden würde. Sorry, das ist für mich keine Lösung, dazu wurde ich aktuell mehrfach enttäuscht. Ich kann und möchte mich nicht auf diese Aussage verlassen. Die anderen Aussagen wurde auch nicht eingehalten (CHAT Transcripte!)
Wir haben einen Vertrag abgeschlossen - Vertragsverlängerung mit Ratenkaufvertrag!
Ein Kaufvertrag ist ein rechtlicher Vertrag, der in § 433 des BGBs definiert ist. Er regelt den Austausch von Sachen, Rechten oder sonstigen Gegenständen gegen eine Zahlung des Kaufpreises.
Ein Rücktritt von einem Kaufvertrag ist nur unter bestimmten Umständen möglich. Persönlich sehe ich mich hier deutlich im Nachteil. Die gelieferte Ware hatte nicht die vertraglich vereinbarten Merkmale. Laut §439 BGB kann der Käufer als Nacherfüllung seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Liegt bei einem Kaufvertrag ein Sachmangel bei der Übergabe der Sache an den Käufer vor, so steht dem Käufer das Recht zur sogenannten „Nacherfüllung“ zu. Nacherfüllung bedeutet, dass der Käufer nach seiner Wahl entweder die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache vom Verkäufer verlangen kann. In dem Zusammenhang ist es von Bedeutung, dass die Nacherfüllung stets Vorrang vor einem Rücktritt von einem Kaufvertrag hat. Die Intention des Gesetzgebers ist es, dass die Kaufvertragsparteien zunächst am Kaufvertrag durch die Möglichkeit der Nacherfüllung festhalten sollen.
Ich habe nach einem Austauschgerät gefragt, aber diese Option wurde gar nicht in Erwägung gezogen, sondern letztlich einseitig zu meinem Nachteil durch Congstar der Ratenkaufvertrag (Zahlungsplan) storniert. Erstaunlicherweise wurde die (teurere) Vertragsverlängerung aber nicht storniert !?!
Wie das Ganze in eurem System verbucht werden kann oder muss, ganz ehrlich, interessiert mich nicht wirklich, aber die Kunden so auf die Lange Bank zu schieben ist in meinen Augen nicht korrekt.....Glücklicherweise bin ich am Ball geblieben und noch innerhalb der 14tägigen Widerrufsfrist.
Es wurde soeben per Mail mitgeteilt, dass ein vergünstigtes Gerät nicht nachträglich dazugebucht werden könnte......hätte man den Ratenzahlungsplan nicht storniert, sondern ein Austauschgerät versandt, dann hätten wir diese Problematik gar nicht.
Die Vertragsverlängerung habe ich nun widerrufen und bin gespannt, ob Congstar es hinbekommt, die ursprünglichen Konditionen von vor der Verlängerung wiederherzustellen.
Für mich an dieser Stelle mehr als enttäuschend.
Gruß