Moin,
eben las ich auf Trusted Shops, dass einem Congstar Kunde mit defekt geliefertem Gerät ein Neugerät verweigert und eine Reparatur aufgezwungen wurde.
Immerhin würde das gegen BGB §439 Nacherfüllung verstoßen.
Ist das wirklich die Geschäftspolitik von Congstar?
Hatte kürzlich bestellt und überlege nun zu widerrufen.
![](https://forum.congstar.de/community/images/avatars/5f/115289-5f8932eb2c716cb863fe40c1e749c71ed2af1113.jpg)
Defektes Gerät
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Moin,
eben las ich auf Trusted Shops, dass einem Congstar Kunde mit defekt geliefertem Gerät ein Neugerät verweigert und eine Reparatur aufgezwungen wurde.
Immerhin würde das gegen BGB §439 Nacherfüllung verstoßen.
Ist das wirklich die Geschäftspolitik von Congstar?
Hatte kürzlich bestellt und überlege nun zu widerrufen.Dann solltest du mit keinem Unternehmen einen Vertrag schließen. Google einfach nach „[Firmenname] unseriös“ oder „Betrug“.
Zu jedem Unternehmen, sei es ein TK Unternehmen, Energielieferanten oder der Pizza-Mann ums Eck: Über jeden findet man mehr oder weniger negative Beiträge.
Congstar ist ein sehr kulanter Mobilfunker und hier wird immer für jedes Problem eine Lösung gefunden.
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Hallo F-V ,
ein defekt geliefertes Endgerät kann natürlich einfach retourniert werden und dann bestellen wir dir ein Neues.Wenn man es zur Reparatur einsendet, kommt es natürlich darauf an. Hier wird dann entweder repariert oder ausgetauscht.
Viele Grüße
Jonathan
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F-V ergänzend hier informiert Congstar sehr detailliert über den Vorgang zu Reparatur oder Austausch während der Gewährleistung: https://www.congstar.de/hilfe-…in-handy/handy-reparatur/
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Nur die Ruhe bitte.
Es war eine Frage. Ich unterstelle nichts.
Ich habe keine Erfahrung mit Congstars "Kulanz".
(Wobei das alles nichts mit Kulanz zu tun hat. Lies den Gesetzestext bitte selbst.)
Die folgende Antwort wurde von Congstar auf deren selbst gewählten Bewertungsplattform Trusted Shops wörtlich gegebenZitatVielen Dank für deine ehrliche Bewertung!
Es tut mir sehr leid zu lesen, dass du ein defektes Handy von uns erhalten hast. Grundsätzlich ist es tatsächlich so, dass im Falle eines Defekts innerhalb der Gewährleistung vom Verkäufer - also hier congstar - die Entscheidung getroffen wird ob das Handy getauscht oder repariert wird. Diese Entscheidung kann erst final nach Eingang der Retoure und Prüfung bei uns getroffen werden. Sollte dir vorab ein Tausch zugesagt worden sein, ist dies leider ein Fehler im Service für den ich mich stellvertretend bei dir entschuldigen möchte.
Wichtig ist, dass du von uns ein funktionsbereites Handy erhalten hast bzw. nach der Reparatur erhältst. Sollte dies nach der Reparatur wider Erwarten nicht gegeben sein, melde dich gerne über https://t1p.de/congstarSoMe . Ich werde deinen Fall dann gerne prüfen.
Gruß Christian
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Congstar ist ein sehr kulanter Mobilfunker und hier wird immer für jedes Problem eine Lösung gefunden.
Das ist doch mal ein Wort.
Der geschilderte Fall wirkt so, als lasse congstar den Kunden im Regen stehen und die Antwort von congstar bestätigte das ja auch eindeutig.
Dann wusste der congstar Mitarbeiter wohl einfach nur nicht, wovon er schreibt. -
Wie in jedem Unternehmen wird es immer den einen oder anderen Kunden geben der unzufrieden ist und natürlich kann auch mal ein Fehler passieren. Aber soweit ich dies in den letzten Jahren hier im Forum mitverfolgt habe wird so gut wie immer eine Lösung gefunden werden sofern es Congstar möglich ist. Manchmal liegt es aber auch an Umstände die Dritte vorgeben. Z.B. kann es Störungen geben die nur die Mutter lösen kann.
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F-V du darfst auch nie vergessen, die meisten melden sich auf solchen Seiten oder in den Foren / Community´s der Anbieter nur wenn was schief läuft.
Selten hast du mal Leute die einfach mal ein Danke da lassen.
Also nicht nervös machen lassen.
Die Helfer sowie das Team hier sind immer stet´s freundlich und bemüht und Antworten fix.
VG
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Hallo F-V ,
du kannst dein Gerät innerhalb der Widerrufsfrist stornieren, auch wenn es defekt ankommen würde
.
congstar hat nicht vor dich im Stich zu lassen. Danke, dass du bestellt hast und ich bin mir sicher, dir wird es hier gefallen
.
Viele Grüße
Ben
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Lieber Ben,
das ist nett formuliert, aber widerspricht deutschem Recht.
Laut BGB haben Kunden das Recht, ein defekt erhaltenes Gerät gegen ein neues tauschen - (oder reparieren) zu lassen.
(Stichwort Nacherfüllung. Mit Gewährleistung hat das nichts zu tun.)
Da Ihr Tarif und Gerät vertraglich koppelt, wäre Widerruf doch eh Unsinn. Denke allein an die Rufnummernmitnahme.
Dennoch danke fur die Antwort.
Genau diese Art Widerspruch war Grund meiner ursprünglichen Frage.
Vertrauen schafft das nicht, selbst wenn ich annehme, im Fall des Falles vielleicht doch kulant behandelt zu werden.
Anderseits - es sollte eine Selbstverständlichkeit sein.
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Hallo F-V ,
wir vom Support-Team sind keine Juristen und können uns daher hier nicht sinnvoll zu rechtlichen Fragen äußern.
Grundsätzlich gilt aber immer: Komm als erstes einfach auf uns zu. Für die allermeisten Unklarheiten gibts schnelle Lösungen. Auch ohne Rechtsberatung.Gruß Christian
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