Ich lehne mich mal aus dem Fenster mit Laienhaften Verständnis und Interpretation der AGB.
Dort heißt es im Punkt 7.6, dass mir Rechnungen im PDF Format unter congstar.de/meincongstar zur Verfügung gestellt werden.
Somit interpretiere ich, dass das Kundencenter Bestandteil der AGB und des laufenden Vertrags ist, da es dort explizite Erwähnung findet.
Congstar muss uns Kunden gemäß Absatz 9.4 mindestens einen Monat vor Wirksamwerden neuer AGBs schriftlich über die Änderung informieren. ein „einfaches“ Abschalten findet somit erstmal nicht statt, wenn sich congstar an seine selbstgesetzten Regeln (AGB) hält.